Aktuelle ÄnderungDurch die Änderung im KDV Gesetz zum 01.11. 2003 wird für die Antragstellung das Kaufen des Führungszeugnisses unnötig. Auch entfällt die zwingende mündliche Anhörung für Zweitantragsteller, Einberufene, Soldaten und ehemalige Soldaten. |