Das Anerkennungsverfahren

Polizeiliches Führungszeugnis

Das Führungszeugnis, daß zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein darf, beantragt man unter Vorlage des Personalausweises beim örtlichen Einwohnermeldeamt. Die Bearbeitungsdauer beträgt im Durchschnitt vierzehn Tage (im Notfall kann man sich ein Führungszeugnis auch direkt beim Bundeszentralregister ausstellen lassen). Ein Führungszeugnis kostet 15,00 DM. Die Erstattung der Kosten kann man beantragen, wenn das Führungszeugnis eingeschickt wird. Sind in einem Führungszeugnis strafrechtliche Verurteilungen aufgeführt, sollte sich der Antragsteller umgehend an eine kompetente Beratungsstelle wenden.