Auch Zivildienst ist Kriegsdienst

GRUNDRECHTE ?

Im Art. 4 Abs. 3 Grundgesetz steht:
„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“.

Der logische Umkehrschluß wurde demnach bedeuten, daß jede und jeder zum Kriegsdienst ohne Waffe gezwungen werden kann. Das heißt, daß das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht existiert, genaugenommen gibt es nur das auf das Recht auf Waffenverweigerung. So ermöglicht Art.4 Abs.3 GG, jedeN zum Kriegsdienst ohne Waffen zu zwingen. Genau das ist Inhalt des Notstandsartikel 12a GG, wonach die gesamte Bevölkerung im Verteidigungsfall (sprich Kriegsfall) verplant werden kann.