Auch Zivildienst ist Kriegsdienst

WEHRGERECHTIGKEIT ?

Wehrgerechtigkeit wird in zwei Gesetzen folgendermaßen definiert:
Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen.“ (Art.12 II S.2 Grundgesetz) und „Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, steht der Zivildienst (...) dem Wehrdienst aufgrund der Wehrpflicht gleich.“ (§ 78 II Zivildienstgesetz).

Dem steht jedoch entgegen,
- daß der Zivildienst immer noch einen Monat länger dauert als der Dienst in den Kasernen.
Die Begründung dafür ist, daß Soldaten nach ihrer Entlassung zu Reserveübungen herangezogen werden könnten, deren Dauer dieser fehlenden Zeit entspricht. Tatsächlich wird aber kaum jemand mehr als Reservist einberufen.
- daß ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer das Pech haben kann, nach anderen Kriterien ausgemustert zu werden, da seine eingeschränkte Gesundheit nicht für die Grundausbildung reichen würde, wohl aber für diverse Tätigkeiten innerhalb des Zivildienstes.