Die Vorbenachrichtigung,über eine bevorstehende Einberufung bekommt leider nicht jeder. Wer sie aber bekommt, weiß jetzt, daß er auf jeden Fall dabei ist. Jetzt sollte mann prüfen, ob irgendwelche Gründe gegen die Einberufung sprechen, die mann noch beim KWEA geltend machen kann. Solch sind zum Beispiel Unabkömmlichkeit im Betrieb, Tauglichkeitsänderungen(Unfall o.ä.), Ausbildung, Familie. Sollte das alles nicht zutreffen, dann sollte mann so schnell wie
möglich seinen KDV-Antrag stellen.
Dafür genügt es zunächst einmal, den bloßen Antrag, Hat mann allerdings eine "Ankündigung einer kurzfristigen Einberufung als Ersatz für Ausfälle" erhalten, so heisst das, dass mann unter Umständen noch einen Einberufungsbescheid erhalten kann, mit dem mann auch innerhalb der Vierwochenfrist einberufen wird. In diesem Falle ist dringend das Aufsuchen einer Beratungsstelle zu empfehlen!!! |
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