Idealtypischer Ablauf einer Wehrpflichtigenkarriere

Die Erfassung,

ist eigentlich nichts weiter als ein bürokratischer Vorgang.
Das Einwohnermeldeamt übermittelt zu einem Stichtag die Daten der demnächst Wehrpflichtig werdenden, d.h. derjenigen männlichen Bürger die das 17. Lebensjahr vollendet haben, dem Kreiswehrersatzamt ( KWEA ). Eben zu diesem Zweck wurde die Meldepflicht ja schließlich auch einmal eingeführt.

Darüber erhält der nun bald Wehrpflichtige eine Mitteilung und soll seine Daten innerhalb von 10 Tagen auf Richtigkeit überprüfen.

Erfasst wird im übrigen jeder Mann, auch Rolli´s bspw., über die tatsächliche Tauglichkeit zur Ableistung des Zwangsdienstes entscheidet erst die Musterung.

Wer seinen ständigen Wohnsitz vor seiner Erfassung ( also vor Vollendung des 17. Lebensjahres ) ins Ausland verlegt, wird nicht wehrpflichtig. Jedoch muss das auch bis zum 25. Geburtstag so bleiben.


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