Die Eignungsuntersuchung und -feststellung,soll feststellen, wofür der Wehrpflichtige geeignet bzw ungeeignet ist. Sie wird in der Regel direkt nach der Musterung durchgehführt. Dazu werden allerlei Tests durchgeführt, mann wird befragt was er kann, oder für welche Waffengattung er sich denn besonders interessiert. Hier werden auch schon Längerdienende geworben. Mann muß nicht immer der Beste sein, alles können und wissen, denn hier wird von der Bundeswehr auch ausgesiebt, d.h. sie gucken wer brauchbar ist und wer nicht, und entscheiden wen sie lieber gar nicht einberufen. Keine Angst, wer sich hier nicht anstrengt hat weder Strafen noch Bußgelder zu befürchten, mann hat immer mal einen schlechten Tag. Die komplette Verweigerung der EUF ist jedoch eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bussgeld belegt werden. Wer später einmal einen KDV- Antrag stellen will, sollte hier keinesfalls irgendwelche Verwendungs- und Einberufungswünsche angeben, da das in der Regel im Annerkennungsverfahren unnötige Nachfragen provoziert.
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mi 18.00-20.00 Uhr |
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