Ohne Musterung - Keine Einberufung

Wenn die Rekrutenbeschaffer/innen des KWEA keine Möglichkeit sehen, Dich über die beschriebenen Wege zur Musterung zu bewegen, erhälst Du
Mehrfach- und Dauermusterungsladungen.

Erhälst Du eine solche Ladung, solltest Du auch hier erst die Form der Versendung prüfen, um Deine Taktik darauf abzustimmen (siehe "Musterungsladungen" unter WIE?).

Bei der Mehrfachmusterungsladung, die nicht zwangsläufig vor einer Dauermusterungsladung steht, bietet Dir das KWEA mehrere (meist drei) Termine für Deine Musterung an. Der erste gilt als Haupt-, die anderen als Ersatztermine). Du hast auch hier wieder
mehrere Möglichkeiten, zu reagieren:

  • alle Termine (oder auch nur zwei) in einer Entschuldigung zusammenfassen (z.B. wegen einer Reise);
  • die Termine nacheinander entschuldigen;
  • gleich antworten, daß Dir nur der letzte Termin paßt, und Dich dann für diesen entschuldigen (z.B. Krankheit als unvorhersehbarer Grund).
  • Urlaub (lange geplant, unter drei Monaten Dauer, mehr als 100 Kilometer entfernt [Nachweis erforderlich]),

Meist folgt nun eine Dauermusterungsladung. Du wirst dabei aufgefordert, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (bis zu drei Monaten) zur Musterung zu erscheinen, wobei Du den konkreten Termin selbst wählen darfst. Als Taktik bietet sich hier ein sofortiges Schreiben an das KWEA an. Du solltest schreiben, daß Du erst in den letzten Tagen oder der letzten Woche des Zeitraumes kommen kannst. Vorher hättest Du zunächst keine Zeit.

Je länger der Zeitraum ist, umso besser sollte Deine Begründung sein. Für die von Dir vorgeschlagene verbliebene Zeit der Dauermusterungsladung sendest Du dem KWEA dann eine sehr gute kurzfristige Entschuldigung.
Wenn Du allerdings ganz sicher gehen willst, suche Dir eine Entschuldigung, die den gesamten Zeitraum abdeckt.
Pro verschobenen Termin kannst Du mehrere Wochen gewinnen. Bei geschicktem Verhalten kannst Du so Jahre überbrücken.

Als ein wirklich letztes Mittel der Musterungsverweigerung sei hier der (häufige) Wohnortwechsel genannt. Hierbei gilt folgendes zu beachten: Wer noch nicht gemustert ist, hat den Wechsel seines ersten Wohnsitzes nicht nur der Meldbehörde, sondern auch dem KWEA innerhalb von fünf Werktagen zu melden.

Hebe Dir diese Möglichkeit bis zum Schluß auf und wende Dich vorher unbedingt an eine Beratungsstelle.


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Potsdam