Ohne Musterung - Keine Einberufung!

Wie umgehst Du nun am besten die Kriegsverwendbarkeits-Untersuchung, wenn Dir
Musterungsladungen zugehen?

Das Verwaltungszustellungsgesetz sieht vor, daß ein Wehrpflichtiger mit bis zu vier Schreiben aufgefordert werden soll, zur Musterung zu erscheinen. Dafür wird folgende Reihenfolge der Schreiben vorgeschlagen, die aber nicht zwingend, d.h. in jedem Fall zutreffend ist: zwei normale Briefe, ein Einschreiben, Niedergelegte Schriftstücke (Postzustellungsurkunde).

Bei normalen Schreiben kann die Zustellung nicht nachgewiesen werden. Du solltest diese Briefe ruhig mit Entschuldigungen beantworten, kannst sie aber auch mal einfach wegwerfen.

Gleiches gilt für Einschreiben, sofern sie "nicht zustellbar" sind. Auf keinen Fall solltest Du die "Annahme verweigern"! Organisiere die Nichtzustellbarkeit anders: sei einfach nicht da; schärfe Deinen Mitbewohnern ein, nichts anzunehmen etc. Das Einschreiben liegt dann sieben Tage auf dem Postamt, und geht anschließend zum Absender zurück. Nimmst Du oder ein Mitbewohner ein Einschreiben versehentlich dennoch an, solltest Du mit einer schriftlichen Entschuldigung reagieren.

Auf ein Niedergelegtes Schriftstück mußt Du unbedingt reagieren !

Es gilt ab dem Zeitpunkt der Niederlegung (Stempel auf dem Umschlag) als zugestellt. Du hast damit nachweislich Kenntnis vom Musterungstermin, auch wenn Du nicht da sein solltest. Das heißt, Du mußt zumindest nun eine Deiner schriftlichen
Entschuldigungen
dem Kreiswehrersatzamt (KWEA) zukommen lassen.

Du solltest Deine Kontakte zum KWEA unbedingt schriftlich abwickeln. Telephoniere niemals mit dem KWEA. Sonst gibt es gleich einen neuen Termin. Und Du weißt: Time is money ... oder so ähnlich. Bringe also auch Deine Entschuldigungen nur schriftlich vor und versende sie als Einschreiben mit Rückschein oder wirf sie direkt beim KWEA ein (Zeug/innen nicht vergessen). Behalte eine Kopie Deiner Entschuldigung für Dich selbst zurück.


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