Idealtypischer Ablauf einer Wehrpflichtigenkarriere

Laut Wehrpflichtgesetz sollen alle Wehrpflichtigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (frühesten 6 Monate nach dem 17. Geburtstag) auf Ihre Tauglichkeit- oder richtiger ausgedrückt auf ihre Kriegsverwendungsfähigkeit hin untersucht werden.
Untersucht werden auch all jene, die den Wehrdienst mit der Waffe verweigern wollen.
Am Ende der Unersuchung steht die Einschätzung Deiner Kriegsverwendungsfähigkeit:

  1. wehrdienstfähig
  2. vorübergehend nicht wehrdienstfähig
  3. nicht wehrdienstfähig

Wer wehrdienstfähig gemustert ist, für den wird einer von drei verwendungsgrade festgelegt:

  • T1 - voll [Kriegs]Verwendungsfähig
  • T2 - [Kriegs]Verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten
  • T3 - [Kriegs]Verwendungsfähig mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten

Die Untersuchung zur Musterung erfolgt unter militärischen Kriterien, nicht unter normalen, d.h. zivilärztlichen. Klar, daß es je nach Bedarfslage der Bundeswehr mehr oder weniger für tauglich befundene Wehrpflichtige gibt.
Wenn Du mit einer Ausmusterung nicht rechnen kannst, aber Zeit gewinnen möchtest oder wenn Du Deiner „Mannespflicht“ ganz und gar nicht nachkommen willst, ist die Musterungsverweigerung das einfachste und sicherste Verhütungsmittel.


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[über den Hof]
Potsdam