Laut Wehrpflichtgesetz sollen alle Wehrpflichtigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
(frühesten 6 Monate nach dem 17. Geburtstag) auf Ihre Tauglichkeit- oder richtiger ausgedrückt auf ihre
Kriegsverwendungsfähigkeit hin untersucht werden.
Wer wehrdienstfähig gemustert ist, für den wird einer von drei verwendungsgrade festgelegt:
Die Untersuchung zur Musterung erfolgt unter militärischen Kriterien, nicht unter
normalen, d.h. zivilärztlichen. Klar, daß es je nach Bedarfslage der Bundeswehr
mehr oder weniger für tauglich befundene Wehrpflichtige gibt. |
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mi 18.00-20.00
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