Ohne Musterung - Keine Einberufung

Eine Musterungsverweigerung empfiehlt sich, um:

  • Deinen 25. Geburtstag zu erreichen (Einberufungsgrenze);
  • einen Unabkömmlichkeitsantrag oder ein ärztliches Gutachten für die Ausmusterung vorzubereiten;
  • eine Zurückstellung zu beantragen (z.B. bei Erreichen des ersten Drittels der Ausbildung);
  • einen ständigen Wohnsitz im Ausland zu suchen.

Die Musterungsverweigerung ist auch der erste Schritt, den Rekrutenbeschaffer/innen die Arbeit zu erschweren und Dich selbst vor ihren Begehrlichkeiten zu schützen. Bevor Du Dich in die Taktik der Musterungsverweigerung einliest, noch folgende wichtige Information:

Selbst eine nachgewiesene Musterungsverweigerung ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit (wie z.B. Falschparken).

Nur bei nachweislich ("Niedergelegtes Schriftstück" - siehe "Musterungsladungen") unentschuldigtem Fernbleiben von der Musterung kann ein einkommensangepaßtes Bußgeld verhängt werden (höchstens 1.000,- Euro).

Gegen einen Bußgeldbescheid kannst Du innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Wichtig ist, daß Du alle Ladungstermine als ausreichend entschuldigt nachweisen kannst (siehe "Entschuldigungen").


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Potsdam